Als Befürworter des Manifests für die Abschaffung der Stopfleber weisen wir darauf hin daß das Zwangsstopfen ein Verstoss gegen europäische und französische Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung darstellt und sein Verbot unumgehbar ist.
"Die Tiere müssen eine gesunde, artgerechte Nahrung erhalten."
gesetzliche Vorschrift vom 30 März 2000
"Kein Tier darf so gefüttert und getränkt werden dass es dadurch unnötige Qualen erleidet."
Vorschrift der europäischen Union vom 20 Juli 1998
"Fütterungsmethoden und Futterzusätze die bei Enten und Gänsen Verletzungen, Angst oder Krankheit auslösen, oder die zur Entwicklung von physischen oder psychischen Erkrankungen beitragen und somit der Gesundheit der Tiere schaden sollen nicht erlaubt sein."
Empfehlung des europäischen Rats vom 22 Juni 1999
Stopfleber ist die kranke Leber eines Vogels mit hepatitischer Fettleber.
wissenschaftliche Studie der europäischen Kommission vom 16 Dezember 1998
Durchfall, Atemnot, erschwertes Fortbewegen, Verletzungen und Entzündungen im Hals... dies ist die tägliche Realität des Zwangsstopfens.
Das Stopfen ist in den meisten Ländern der Union wegen seiner Grausamkeit verboten. Zum Beispiel seit dem 1. Jänner 1999 in Polen, und seit kurzem in Italien, Israel und Kalifornien. In Chicago wurde eben der Verkauf von Stopfleber aus Tierschutzgründen verboten, auch in Restaurants darf sie nicht mehr serviert werden.
Das Stopfen ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und erfüllt nicht einmal die elementarsten Mindeststandards in der Nutztierhaltung.
Übersetzung von Gabi Zamastil